Bürgerinitiative
Übersee

JA zur Landschaft. JA zum Stopp des PV-Kraftwerks.

Bürgerinitiative
Übersee

JA zur Landschaft.
JA zum Stopp des PV-Kraftwerks.

Fragen und Antworten

Um mehr Transparenz in das Thema zu bringen, listen wir hier alle Fragen zum Thema auf.
Alle Parteien bekommen die Möglichkeit auf die Fragen zu antworten. Wir werden die Antworten unzensiert (wenn sie fair und emotionslos geschrieben sind) unter den Fragen veröffentlichen mit Nennung des Urhebers.

Bisher haben wir von der Gemeinde Übersee, der NEA, BÜNDNIS FÜR BÜRGER-PV ÜBERSEE und der Klimagruppe keine Antworten erhalten.

Die Liste der Fragen wird stetig erweitert und es können gerne Fragen eingereicht werden.

info@buergerinitiative-uebersee.de

K
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Ist der Strom der NEA-Anlage für Überseer Bürger günstig?

Antwort Bürgerinitiative Übersee:

Das ist Ansichtssache:

Um 1000 kWh Strom pro Jahr bekommen zu können müssen 4.000 € Nachrangdarlehen investiert werden (verzinst zu ca. 0,8 - 1 %). Ein durchschnittlicher 4-Personen-Haushalt benötigt um die 3.000 kWh pro Jahr - d.h. man müsste 12.000 € investieren um den Strom zu einem Preis von 0,28 € statt 34,71 €/kWh zu bekommen.
Das wäre eine Ersparnis von 67,10 € je 1.000 kWh pro Jahr (zzgl. Zinsen für das Nachrangdarlehen)
Eine Teilnahme am NEA Energy Sharing ist nur für NEA-Mitglieder möglich.

Ist dies ein günstiger Strombezug wie die Befürworter der NEA-Anlage öffentlich argumentieren?

Quelle: NEA Homepage 14.03.

K
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Welche Ersparnis (günstigerer Strom) erhält eine Familie mit einem Verbrauch von 2.500 kWh im Jahr im Vergleich zu Achental Strom Öko Stand der EG Unterwössen nach der aktuellen Tarifliste? Halten Sie diesen Strombezug für sozial gerecht? Welches finanzielle Risiko trägt eine junge Familie bei diesem Strombezug?

Antwort Bürgerinitiative Übersee:

Eine Beispielrechnung der Bürgerinitiative:

  • Beispielrechnung für Familie mit 2.500 KWh Jahresverbrauch / Strom
  • Grundvoraussetzungen NEA Energy Sharing Paket:
    1.000 kWh Bezugsrecht pro Jahr während der Laufzeit des Darlehens pro 4.000,- € Nachrangdarlehen; Mitgliedschaft in der NEA-Genossenschaft von mind. 250,-€
  • Beispielrechnung: 1.000 kWh NEA Energy Sharing Paket für 0,28 Cent, Zukauf 1.500 kWh für 34,71 Cent (neuer Stromanbieter erforderlich) sind durchschnittlich bei 2.500kWh Jahresverbrauch/Strom: 32,026 Cent
  • Je höher der Verbrauch, desto mehr Kontingente mit Nachrangdarlehen sind zu erwerben, um den versprochenen günstigen Strom zu erhalten.
  • Derzeit grundlastfähiger Stromversorgung Unterwössen Einzeltarif „Achental Strom Öko“: 31,06 Cent Stand 14.03.2025

Ergebnis Beispielrechnung: Stromversorgung Unterwössen Einzeltarif „Achental Strom Öko“ ist mit einem Unterschied von 0,963 Cent günstiger. Ohne die Einberechnung der Rendite eines 4.000, -€ Nachrangdarlehens der NEA.

Fazit:

Die NEA-Anlage könnte kurzfristig günstiger sein als der Achental Strom Öko, aber es gibt finanzielle Risiken und eine hohe Eintrittshürde (Nachrangdarlehen und Mitgliedschaft), die das Modell für viele Haushalte, insbesondere junge Familien, schwer zugänglich machen könnte. Die soziale Gerechtigkeit dieses Modells hängt davon ab, wie gut die Risiken und Bedingungen den potenziellen Kunden vermittelt werden und ob die Genossenschaft langfristig erfolgreich ist. Die Rentabilität und langfristige Verfügbarkeit der versprochenen günstigen Preise bleiben fraglich.

Quelle: NEA-Homepage Stand 14.03.2025

https://ew-unterwoessen.de/ Stand 14.03.2025

https://ew-unterwoessen.de/versorgung/tarife-extern/achental-strom-oeko

K
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Was ist ein Nachrangdarlehen?

Nachrangdarlehen sind grundsätzlich wie herkömmliche Kredite aufgebaut. Der Unterschied zu klassischen Darlehen kommt im Insolvenzfall des Kreditnehmers zum Tragen: Die Forderung des Kreditgebers wird nachrangig behandelt. Es werden also erst die Forderungen anderer Gläubiger und Kreditinstitute bedient. Die Vergabe eines solchen Kredits ist daher recht risikoreich, was sich Banken wiederum durch recht hohe Zinsen vergüten lassen. (https://www.finanzcheck.de/darlehen/nachrangdarlehen)

K
L

Was passiert, wenn man nach ein paar Jahren feststellt, dass die 12 ha-Anlage doch nicht die 66% landwirtschaftliche Leistung bringt, die für eine Agri-PV-Anlage gefordert ist?

Antwort Bürgerinitiative Übersee:

Diese Frage lässt sich aus unserer Sicht nicht fachlich bewerten. Aus unserer Sicht ist die höhere Einspeisevergütung und mögliche Fördermittelzusagen an ein Nutzungskonzept nach DIN SPEC 91434 gebunden. Somit hat sich die Genossenschaft in einer Generalversammlung hierzu womöglich festgelegt („Die NEA hat sich vertraglich verpflichtet, die Agri-PV Anlage entsprechend DIN SPEC 91434 zu erstellen und zu betreiben.“ Quelle: NEA Homepage 14.03.2025). Der derzeit eingereichte B-Plan vom 12.12.2024 hat nach Aussage des zuständigen Amtes für Landwirtschaft und Ernährung (ALEF) vom Januar 2025 keine Zulassung diesbezüglich. Inwieweit dieser ein Durchführungsvertrag der Gemeinde und eventuelle rückwirkende Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung der Norm in Zukunft für das 12 Hektar große „Sondergebiet Energie“ auch bei einer Laufzeit von 20 Jahren rechtliche Gültigkeit hat, ist uns nicht bekannt. Wir wissen als Bürger auch nicht, ob dieser während der Laufzeit durch nicht öffentliche Sitzungen im Gemeinderat oder seitens der Verwaltung geändert werden kann.

K
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Wie muss ich beim Bürgerbegehren abstimmen?

Antwort Bürgerinitiative Übersee:

JA = Sie unterstützen das Bürgerbegehren und sind GEGEN die geplante Anlage der NEA auf einer Fläche von 12 ha

NEIN = Sie befürworten die geplante Anlage der NEA auf einer Fläche von 12 ha zusätzlich zur Anlage der Chiemgau GmbH mit 5 ha.

K
L

Was passiert wenn ich JA ankreuze?

Antwort Bürgerinitiative Übersee:

Bei einem Ja zum Bürgerentscheid unterstützen Sie die Interessen aller Übersee-Bürger, indem Sie:

JA – Flächenfraß stoppen!
Ein gigantisches PV-Kraftwerk frisst unsere wertvolle Natur. Jeder Quadratmeter ist ein Verlust, den wir nie wieder gutmachen können! Auch im Verfahrensfreien Bereich welcher 2/3 Drittel weniger ist, gibt es einzuhaltende Gesetz und Vorschriften

JA zur nachhaltigen Nutzung bestehender Flächen!
Statt unsere wertvolle Landschaft unnötig zu verbauen, sollten wir mehrere Kleinanlagen auf bereits versiegelten Flächen nutzen – im Einklang mit einem zukünftigen Energiekonzept und einer dezentralen Flächenlösung
✅ Parkplätze ✅ Öffentliche Gebäude ✅ Gewerbegebiete ✅ Balkonkraftwerke

JA zur Verantwortung der regionalen Akteure!
Ein starkes JA beim Bürgerentscheid würde den verantwortlichen Akteuren nicht nur mehr Verantwortung übertragen, sondern auch ihre Möglichkeit stärken, aktiv und nachhaltig das Landschaftsbild zu gestalten. Die Verantwortung für unsere Landschaft liegt weiterhin bei den Achental-Gemeinden, dem Neue Energie Achental AG als Ableger des Ökomodells Achental sowie beim Überseer Bürgermeister Strauch, Mitglied der Neue Energie Achental eG und Systemkoordinator für Energie des Ökomodells Achental. Diese Akteure tragen die Verantwortung dafür, dass unser Ortsbild nachhaltig geschützt bleibt! Alle betroffenen Flächen sind vertraglich gesichert, sodass die Neue Energie Achental AG als Ableger des Ökomodells Achental die Gestaltungsfreiheit hat, unser Landschaftsbild auch im verfahrensfreien Bereich zu beeinflussen.

JA – Keine Kompromisse mit Investoren!
Die Neue Energie Achental EG hat sich die Flächen gesichert, aber wir werden nicht zulassen, dass Investoren mit unserem Erbe spielen! Es geht nicht nur um Geld – es geht um unser Leben, unsere Landschaft, unsere Zukunft!

K
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Was passiert wenn ich NEIN ankreuze?

Antwort Bürgerinitiative Übersee:

Die Übersee Bürgern erwartet auf einen 12 Hektar großen Gebiet in einer „Sonderfläche Energie“ ein NEA PV Kraftwerk, welches wir (Bürgerinitiative Übersee) nicht unterstützen.

K
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Welche Alternative zur geplanten NEA-Anlage gibt es?

Antwort Bürgerinitiative Übersee:

  • PV auf öffentliche Gebäude, Gewerbegebiete, Dächer, Fassaden und bereits versiegelte Flächen wie z. B. Parkplätze, ausserdem Balkonkraftwerke
  • Jede der 9 Achental-Gemeinden könnte eine PV-Anlage in einer angemessenen Größe bauen (echte Agri-PV-Anlage, diese geringere Strommenge kann vor Ort eingespeist werden).
    Übersee baut mit der 5 Hektar- Anlage der Chiemgau GmbH ohnehin die größte Anlage im Ökomodell!

K
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Kann die Gemeinde eine verfahrensfreie Planung für eine PV-Anlage auf den Flurstücken 429/430 ohne B-Planverfahren beeinflussen? Falls ja, welche Möglichkeiten bestehen?

Antwort Bürgerinitiative Übersee:

JA – Zur Verantwortung der regionalen Akteure:Die Verantwortung für den Erhalt unserer einzigartigen Landschaft liegt eindeutig bei den Achental-Gemeinden, die – mit Ausnahme der Gemeinde Übersee – Mitglieder der NEA sind, sowie bei der Neuen Energie Achental AG (als Teil des Ökomodells Achental) und Bürgermeister Strauch. Als Mitglied der NEA und Systemkoordinator für Energie im Ökomodell Achental trägt er gemeinsam mit anderen Akteuren eine direkte Verantwortung für das Wohlergehen unserer Heimat.
Des Weiteren tragen auch die Mitglieder der Genossenschaft Verantwortung, insbesondere bei Entscheidungen über weitere Projekte, bei denen sie ihr Stimmrecht auf der Genossenschafts-Generalversammlung ausüben. Diese Entscheidungsträger müssen sicherstellen, dass unser Ortsbild nicht dem schleichenden Verlust der Natur zum Opfer fällt. Alle betroffenen Flächen sind vertraglich gesichert, was der NEA die Freiheit gibt, auch in verfahrensfreien Bereichen auf unsere Landschaft Einfluss zu nehmen. Diese Freiheit muss jedoch im Sinne des Erhalts und nicht der Zerstörung sowie gemäß der Satzung des Ökomodell Achental, §2, genutzt werden.
Zusätzlich sind die Flächen im Besitz von Grundstückseigentümern aus Übersee, die ebenfalls eine Verantwortung dafür tragen, wie mit dem Flächenfraß in der Gemeinde umgegangen wird. Nur ein starkes -JA- beim Bürgerentscheid sendet diesen Verantwortlichen ein klares Signal zur Bewahrung unserer Landschaft.

Quelle: NEA Home Page 14.03.2025 / Homepage Ökomodell Achental 14.03.2025
https://www.oekomodell.de/wp-content/uploads/2024/05/Satzung_2019_10_23.pdf

K
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Werden die Gewerbesteuereinnahmen und der Reingewinn aus einer NEA-Anlage vollständig der Gemeinde Übersee zugeschrieben, oder gibt es bestimmte Regelungen, die dies beeinflussen?

Antwort Bürgerinitiative Übersee:

Laut einer Einsicht in die Daten von North Data, Stand 14.03.2025, ist die Neue Energie Achental eG mit Sitz in Staudach registriert. Des Weiteren gibt es aus unternehmerischer Sicht ein nachvollziehbares Konstrukt, das auch angrenzende GmbHs seitens der Vorstandmitglieder umfasst. Die zu erwartende Gewerbesteuer für Übersee wird unter Berücksichtigung einer Gewerbesteuerzerlegung aufgrund des Betriebssitzes der NEA in Staudach ermittelt. Eine direkte Höhe zur Aussage der zu erwartenden Gewerbesteuer für Übersee obliegt selbstverständlich der NEA, hierzu können wir keine faktenbasierten Daten einbringen. Der Vorstand sowie der Aufsichtsrat, und die Genossenschaftsmitglieder entscheiden in einer Generalversammlung mit ihrem Stimmrecht über den zu erwartenden Reingewinn und dessen weitere Verwendung für nächste Projekte.

. Einige wichtige Punkte, die aus Sicht der Bürgerinitiative ableiten lassen, sind:

  1. Registrierung und Sitz: Die NEA ist in Staudach registriert, was für die Festlegung der Gewerbesteuer von Bedeutung ist. Diese wird in Deutschland üblicherweise nach dem Betriebssitz und der Verteilung nach einer Gewerbesteuerzerlegung ermittelt.
  2. Unternehmerische Struktur: Nach einem Einblick der Unternehmensdaten in North Data scheint es ein gut durchdachtes, nachvollziehbares Konstrukt aus der Genossenschaft und angrenzenden GmbHs zu existieren, was auf eine strategische Verknüpfung von Unternehmen und Verantwortlichkeiten des Vorstandes de NEA hinweist. Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind somit maßgeblich an den unternehmerischen Entscheidungen beteiligt.
  3. Gewerbesteuer für Übersee: Die zu erwartende Gewerbesteuer für Übersee wird unter Berücksichtigung einer Gewerbesteuerzerlegung aufgrund des Betriebssitzes der NEA in Staudach ermittelt. Diese Steuerlast kann nicht direkt bestimmt werden, ohne dass die NEA konkrete Daten bereitstellt.
  4. Entscheidungsprozess der Genossenschaft: Die Festlegung des Reingewinns und dessen weiteren Verwendung bzw. Ausschüttung erfolgt durch die Mitglieder der Genossenschaft in einer Generalversammlung. Hierbei hat jedes Mitglied (derzeit ca. 160) ein Stimmrecht, was die Struktur und das Mitspracherecht der Mitglieder an den finanziellen Entscheidungen der NEA unterstreicht.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass der Vorstand sowie der Aufsichtsrat der NEA eine zentrale Rolle in der strategischen Ausrichtung und den finanziellen Entscheidungen spielen, während die Genossenschaftsmitglieder über die Gewinnverwendung entscheiden. Die Gewerbesteuererhebung ist von der spezifischen Zerlegung der Steuerlast abhängig und lässt sich ohne genauere Angaben seitens der NEA nicht präzise beziffern.

Quelle: NEA-Homepage 14.03.2025

https://www.northdata.de/neue+energie+achental+eg

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Kann unmittelbar nach einem gewonnen Bürgerentscheid ein auswärtiger Investor auf die verfahrensfreie Fläche eine PV-Anlage umsetzen? Welche Hindernisse stehen hierzu entgegen?

Antwort Bürgerinitiative Übersee:

Die Neue Energie Achental eG hat sich vertraglich alle Flächen gesichert. Die Bauarbeiten für die Anschlussleitung entlang der Trasse des Radwegs zwischen Übersee und Mietenkam haben bereits begonnen. Zudem hat sich die NEA auch die offizielle Einspeisevergütung von der Bayernnetz GmbH gesichert. Laut dem Newsletter der NEA vom Februar 2025: „Wir als NEA werden das Votum der Überseer Bürger selbstverständlich akzeptieren. Dies kann eine Einstellung des laufenden Bauleitplanverfahrens bedeuten, nicht jedoch den Stopp des Projekts. Unsere PV-Anlage wird dann in der privilegierten Fläche gebaut. Auch in dieser Größe ist das Projekt wirtschaftlich und wird weiterverfolgt.“.

Solch eine obige Aussage bedarf aus Sicht einer Genossenschaft, einen Beschluss der Mitglieder in einer Generalversammlung. Warum haben Vorstand und Mitglieder dies bis heute noch nicht in einer öffentlichen Diskussion eingebracht. Incl. BGM-Strauch als Aufsichtsratsvorsitzender der NEA?

Des Weiteren entscheiden die Grundstückseigentümer aus Übersee über eine Neuverpachtung der Grundstücke. Auch im Verfahrensfreien Bereich!

Auch der Gemeinderat und Bürgermeister kann mit rechtlichen Umwegen, auch ohne den Grundstückseigentümer zu fragen, ein Verbot eines PV-Kraftwerkes im verfahrensfreien Bereich erwirken. Hierzu braucht es Geschick und Erfahrung. Welche in Absprache mit Landratsamt und anderen Bürgermeistern in Erfahrung zu bringen ist. Wo ein politischer Wille, da gibt es auch Möglichkeiten einer Umsetzung.

Nur ein klares und deutliches „Ja“ beim Bürgerentscheid am 06.04.2025 kann diese Akteure beeinflussen, achtsam mit dem Flächenverbrauch und unserer Landschaft umzugehen!

Quelle: NEA Home Page 10.03.2025 ; Newsletter der NEA von 02.2025

K
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Besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine PV-Freiflächenanlage auf den Flurnummern 429/430 im privilegierten Bereich ohne B-Planverfahren oder Rückbauverpflichtung zu errichten?

Antwort Bürgerinitiative Übersee:

Die Rechtsprechung sagt hier aus unserer Sicht eindeutig NEIN.
Eine Rückbauverpflichtung nach Beendigung der Nutzung ergibt sich aus §
35 Abs. 5 Satz 2 Baugesetzbuch. Die Einhaltung dieser Rückbauverpflichtung.
hat nach dem Gesetz die zuständige Behörde (Landratsamt) sicherzustellen.

Siehe auch hierzu den aktuellen doppelseitigen Flyer der Bürgerinitiative – JA- STOPP 12 Hektar PV-Kraftwerk in ihrem Briefkasten und auf dieser Homepage.

In vielen Fällen werden für PV-Anlagen Rückbauverpflichtungen im Falle der Stilllegung festgelegt, insbesondere wenn öffentliche Fördermittel oder landwirtschaftliche Flächen betroffen sind. Dies gilt auch für landwirtschaftliche Vorbehaltsgebiete, die sich in Hochwasser-Extremgebieten (HQ-Extrem, gemäß dem aktuellen Bayernatlas) befinden, wie es bei der NEA-Anlage der Fall ist